
Geldwäsche & Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt Irmak Sezer berät und verteidigt Beschuldigte und Unternehmen bei strafrechtlichen Vorwürfen mit wirtschaftlichem Bezug - insbesondere in Geldwäsche- und Wirtschaftsstrafverfahren.
Gerade bei komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten können Ermittlungsverfahren umfangreiche Unterlagen, Vermögenswerte und Geschäftsbeziehungen betreffen. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung und die genaue Kenntnis der Ermittlungsakte sind daher von besonderer Bedeutung.
Geldwäsche
Der Vorwurf der Geldwäsche kann sich auf den Umgang mit Vermögensgegenständen beziehen, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren. § 261 StGB erfasst unter anderem das Verbergen, Übertragen, Verschaffen, Verwahren oder Verwenden solcher Gegenstände unter den dort genannten Voraussetzungen.
In der Praxis können Geldwäscheverfahren mit umfangreichen Ermittlungen zu Geldflüssen, Kontobewegungen, Geschäftsbeziehungen und möglichen Vortaten verbunden sein.
Wir beraten und verteidigen Sie insbesondere bei:
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Vorwürfen nach § 261 StGB
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Ermittlungen zu verdächtigen Geld- und Vermögensbewegungen
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Vorwürfen im Zusammenhang mit Konten und Finanztransaktionen
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Durchsuchungen und Beschlagnahmen
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Sicherstellungen und Vermögensabschöpfung
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich häufig durch komplexe tatsächliche und rechtliche Zusammenhänge aus. Neben der strafrechtlichen Bewertung können dabei umfangreiche Geschäftsunterlagen, Buchhaltungsunterlagen, Verträge und finanzielle Transaktionen eine Rolle spielen.
Wir vertreten Beschuldigte und Unternehmen insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit:
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Betrug und besonders schwerem Betrug
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Untreue
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Insolvenzstraftaten
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Subventionsbetrug
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Korruptionsdelikten
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Steuerstraftaten
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Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
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wirtschaftlich geprägten Vermögensdelikten
Sie haben einen Vorwurf im Bereich Geldwäsche oder Wirtschaftsstrafrecht erhalten?
Je komplexer der Sachverhalt, desto wichtiger ist eine sorgfältige Analyse der Ermittlungsakte und eine frühzeitige Festlegung der Verteidigungsstrategie.
Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

