Strand
URLAUB BEI KÜNDIGUNG
sezer_edited.png
  • START

  • RECHTSANWALT

  • ARBEITSRECHT

  • STRAFRECHT

  • AKTUELLES

  • KONTAKT

  • More

    Use tab to navigate through the menu items.
    Stapel von Zeitungen
    AKTUELLES

    Für regelmäßige Informationen im Bereich Arbeits- und Strafrecht können Sie uns gerne auf LinkedIn oder Instagram abonnieren. Auf diesen sozialen Netzwerken veröffentlichen wir regelmäßig Aufklärungsvideos über allgemeine und aktuelle rechtliche Fragen:

    • Schwarz LinkedIn Icon
    • Instagram

    SEZER Rechtsanwaltskanzlei

    SEZER Rechtsanwaltskanzlei

    ARBEITSRECHT

    1. Gibt es nun einen Anspruch auf Homeoffice? (ArbG Berlin)

    2. Kann mein Arbeitgeber mich dazu verpflichten, die CORONA-App zu installieren?

    3. Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen ist wirksam. (LArbG Düsseldorf)

    4. Die tägliche Mindestruhezeit bei mehreren Verträgen mit demselben Arbeitgeber wird zusammen genommen und gilt nicht für jeden Vertrag einzeln (EuGH).

    5. Zweifel an persönlicher Eignung für den Polizeiberuf bei Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus.

    STRAFRECHT

    1. OLG Schleswig-Holstein hebt Freispruch des AG Kiel für "Stealthing" auf.

    2. Darf die Polizei per Face-ID mein Handy entsperren?

    3. Paketscanner gilt als elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO (OLG Hamm)

    4. Flucht vor Polizei kann als verbotenes Autorennen ausgelegt werden.

    * Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Frauen und Divers sind mitgemeint.

    sezer_edited.png
    sezer_edited_edited_edited.png
    • Schwarz LinkedIn Icon
    • Instagram
    • Tick Tack

    ÖFFNUNGSZEITEN

    CORNELIUSSTR. 15

    D-80469 MÜNCHEN

    kanzlei@sezer-legal.de

    +49 89 - 69 32 49 72

    +49 89 - 69 32 49 75

    +49 159 - 0191 8212

    DATENSCHUTZ
    IMPRESSUM

    MONTAG - FREITAG

    9 - 19 UHR

    (UND NACH VEREINBARUNG)