

Wann droht wirklich Untersuchungshaft?
Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme. Doch für den Betroffenen fühlt es sich genau wie Gefängnis an. Aber darf die Justiz jemanden einfach so einsperren, bevor die Schuld bewiesen ist? Die Hürden dafür sind zum Glück hoch.
Hier sind die drei Voraussetzungen, die für eine U-Haft zwingend vorliegen müssen.
1. Der dringende Tatverdacht
Das ist die Basis von allem. "Dringend" bedeutet mehr als nur ein vager Verdacht. Es muss nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen hochwahrscheinlich sein, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat.
Wichtig: Ein "hinreichender Tatverdacht, der bspw. für eine Anklage reicht, genügt für die U-Haft nicht. Es müssen handfeste Beweise vorliegen, die eine spätere Verurteilung fast sicher erscheinen lassen.
2. Ein gesetzlicher Haftgrund
Nur weil man verdächtig ist, kommt man noch nicht in U-Haft. Es muss ein spezieller Grund vorliegen, warum man den Beschuldigten nicht bis zum Prozess in Freiheit lassen kann. Die Haftgründe sind insbesondere:
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Fluchtgefahr: Das Gericht glaubt, dass der Beschuldigte untertauschen wird. Hier spielen Faktoren wie Auslandsverbindungen, fehlende soziale Bindungen (kein Job, keine Wohnung oder eine sehr hohe zu erwartende Strafe eine Rolle.
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Verdunkelungsgefahr: Das Gericht fürchtet, dass der Beschuldigte Beweise vernichtet, Zeugen beeinflusst oder Mitbeschuldigte zu falschen Aussagen bewegt.
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Wiederholungsgefahr: Gilt nur bei bestimmten schweren Taten (z.B Sexualstraftaten, schwere Körperverletzungen), wenn zu befürchten ist, dass der Täter bis zum Prozess weitere schwere Straftaten begeht.
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Schwere der Tat: Bei Mord oder Totschlag kann U-Haft auch ohne explizite Fluchtgefahr angeordnet werden - allerdings ist dies verfassungsrechtlich umstritten und wird meist doch mit Fluchtgefahr kombiniert.
3. Die Verhältnisßmäßigkeit
Die Untersuchungshaft muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet: Wenn der gleiche Zweck (z.B Sicherung des Verfahrens) auch durch mildere Maßnahmen erreicht werden kann, darf keine Haft angeordnet werden.
Wichtig: Ein guter Anwalt wird immer versuchen, den Haftbefehl "außer Vollzug" setzen zu lassen. Alternativen sind z.B die Abgabe des Reisepasses, eine Kaution oder die Pflicht, sich dreimal pro Woche bei der Polizei zu melden.
Der Termin beim Haftrichter
Wer verhaftet wird, muss spätestens am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden. Das ist der Moment, in dem über Freiheit oder Gefängnis entschieden wird. Wird der Haftbefehl verkündet, wird er ausgesetzt oder wird er vielleicht sogar ganz aufgehoben?
Fazit
In der Sekunde, in der ein Haftbefehl im Raum steht, ist Schweigen Gold und ein Anwalt Platin. Aussagen "um die Sache aufzuklären" führen in dieser besonderen Ausnahmesituation in der Regel dazu, dass man sich selbst tiefer in einer der Haftgründe manövriert.
Haben Sie Angehörige in U-Haft oder droht eine Verhaftung? Jeder Tat in Haft ist einer zu viel. Ein Antrag auf Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde kann der Schlüssel zurück in die Freiheit sein.

