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Image by Elsa Olofsson

Die Cannabis-Falle: Warum du trotz Legalisierung mit einem Bein im Knast stehst.

Seit dem 01. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Die Politik feierte einen "Paradigmenwechsel". Doch während Kiffer aufatmen, ziehen die Strafgerichte, allen voran der Bundesgerichtshof - die Zügel unerwartet straff an. Das Wort, das derzeit tausende Verfahren beeinflusst: 

Die "nicht geringe Menge". 

BGH: 7,5 Gramm bleiben das Maß der Dinge

Viele Experten und Verteidiger hatten gehofft, dass mit der Teil-Legalisierung auch die Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" drastisch angehoben würden. Man argumentierte, dass der Besitz von 25 Gramm nunmehr im öffentlichen Raum straffrei ist. Deshalb müsse man die Grenze zur Strafe deutlich höher liegen als zuvor. 

Doch der BGH hat in seinem wegweisenden Beschluss vom 18. April 2024 (Az. 1 StR 106/24) klargestellt: Der Grenzwert bleibt bei 7,5 Gramm THC. 

Warum ist das so brisant? 

Das KCanG erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm (bzw. 50 Gramm zu Hause). Wer jedoch knapp drüber liegt, gerät sofort in den Bereich des § 34 KCanG. 

Da der BGH den Grenzwert für die "nicht geringe Menge" bei nur 7,5 Gramm THC belassen hat, erreicht man diesen Wert bei heutigem, hochgezüchteten Cannabis (ca. 15-20% THC) bereits bei 40-50 Gramm Bruttogewicht. 

Wer nur ein klein wenig mehr zu Hause hat, als das Gesetz erlaubt, besteht nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen, sondern steht mit einem Bein im Bereich der "nicht geringen Menge". Das kann unter Umständen (z.B bei gewerbsmäßigen Handeln oder Bewaffnung) zu massiven Mindeststrafen führen. 

Die Kritik

Kritiker werfen dem BGH vor, den gesetzgeberischen Willen zu ignorieren. Denn das Gesetz diente insbesondere der Entkriminalisierung. Indem die Justiz jedoch an alten Grenzwerten aus Zeiten des Totalverbots festhält, wird die Schere zwischen "erlaubten Verhalten" und "schwerer Kriminalität" extrem klein. 

Für die Praxis bedeutet das: 

  1. Keine Entwarnung für Dealer: Wer mit kleinen Mengen dealt, wird weiterhin hart bestraft. 

  2. Gefahr für Eigenkonsumenten: Die Grenze zur "nicht geringen Menge" ist schneller überschritten, als viele denken - insbesondere bei der Ernte von drei erlaubten Cannabispflanzen im Eigenbau. 

Fazit für die Verteidigung

Die Entscheidung des BGH ist ein herber Schlag für die Liberalisierungs-Hoffnungen. Es wird spannend zu sehen, ob das Bundesverfassungsgericht hier nochmal korrigierend eingreift, da die Verhältnismäßigkeit durch diese enge Rechtsprechung unter Druck gerät. 

Sind Sie betroffen oder haben Fragen zur neuen Rechtslage? In der aktuellen Übergangsphase ist eine kompetente Beratung wichtiger den je, da die Gerichte derzeit versuchen, die Grenzen der neuen Freiheit so eng wie möglich abzustecken. 

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