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Bewährung - Was passiert bei neuem Strafverfahren? 

Eine Bewährungsstrafe ist ein Vertrauensvorschuss des Gerichts. Die Botschaft lautet: "Wir glauben, dass Sie auch ohne Gefängnis keine Straftaten mehr begehen". Doch was passiert, wenn dieses Vertrauen erschüttert wird? Wer während einer laufenden Bewährungszeit erneut Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommt, steht vor einem massiven Problem. Es geht nicht mehr nur um das neue Verfahren - es geht um den Widerruf der alten Strafe. 

1. Der Widerruf, § 56 StGB

Wenn Sie während der Bewährungszeit eine neue Straftat begehen, kann das Gericht die Strafaussetzung widerrufen. Das bedeutet: Sie müssen die alte Strafe nun doch im Gefängnis absitzen - und zwar zusätzlich zu der Strafe, die für die neue Tat verhängt wird. 

2. Muss ich sofort ins Gefängnis?

Nein, ein neues Ermittlungsverfahren führt nicht automatisch zum sofortigen Widerruf. 

  • Die Unschuldsvermutung gilt: Solange Sie für die neue Tat nicht rechtskräftig verurteilt sind, darf die Bewährung in der Regel nicht allein wegen dieser Tat widerrufen werden. 

  • Die Ausnahme: Wenn die Beweislage im neuen Verfahren so erdrückend ist, dass eine Verurteilung sicher erscheint, kann das Gericht den Widerruf schon früher prüfen. 

  • Verstoß gegen Auflagen: Oft wird die Bewährung nicht wegen der neuen Tat an sich widerrufen, sondern weil der Beschuldigte durch die neue Tat gegen die Auflage verstoßen hat, "straffrei zu führen" oder den Kontakt zum Bewährungshelfer abgebrochen hat. 

3. Welche Möglichkeiten hat das Gericht? 

Der Widerruf ist die "Höchststrafe". Das Gesetz sieht jedoch Abstufungen vor (§56f Abs. 2 StGB). Wenn ein Widerruf (noch) nicht zwingend ist, kann das Gericht: 

  • Die Bewährungszeit verlängern

  • Neue Auflagen erteilen 

  • Einen Bewährungshelfer bestellen

Fazit

Ein neues Strafverfahren während der Bewährung ist nicht gerade förderlich. Hier wird an zwei Fronten gleichzeitig gekämpft. Gegen die neue Anklage und um den Erhalt der alten Freiheit. Ohne spezialisierte anwaltliche Hilfe, ist das Risiko, dass die Bewährung "kippt", extrem hoch. 

Sind Sie in der Bewährungszeit beschuldigt worden? Warten Sie nicht auf den Brief vom Widerrufsrichter. Handeln Sie sofort, um Ihre Freiheit zu sichern. 

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