
Unverschuldet in einen Unfall verwickelt?
Lassen Sie Ihren Schaden nicht einfach von der gegnerischen Versicherung regulieren.
Für Sie in der Regel ohne eigene Anwaltskosten!
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Dabei geht es häufig um weit mehr als nur die Reparaturkosten. Je nach Unfall und Schaden können beispielsweise Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Abschleppkosten und weitere Schadenspositionen eine Rolle spielen.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Warum einen Anwalt einschalten?
Die gegnerische Versicherung verfolgt in erster Linie die Interessen ihres Versicherungsnehmers. Wir vertreten dagegen Ihre Interessen als Geschädigter und kümmern uns um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir prüfen Ihren Unfall und übernehmen - sofern wir das Mandat übernehmen - die Kommunikation und Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.
Schildern Sie uns Ihren Fall
Füllen Sie das Formular auf dieser Seite aus und schildern Sie uns kurz den Unfallhergang.
Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns anschließend bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.


