

Hausdurchsuchung - Was darf ich tun und was sollte ich lassen?
Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, ist die Situation für Sie stressig und beängstigend. Doch genau jetzt entscheidet sich oft der Ausgang des gesamten Strafverfahrens. Als Strafverteidiger ist meine wichtigste Botschaft an Sie: Sie müssen zwar die Durchsuchung dulden, aber Sie müssen der Polizei nicht bei der Ermittlung gegen sich selbst helfen.
1. Ruhe bewahren und den Durchsuchungsbeschluss prüfen
Lassen Sie sich nicht zu Kurzschlussreaktionen hinreißen. Verlangen Sie sofort den Durchsuchungsbeschluss in Papierform.
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Was wird gesucht? (Computer, Unterlagen, Betäubungsmittel)
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Wegen welcher Tat wird ermittelt?
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Ist der Beschluss noch aktuell? (Er darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein)
2. Die goldene Regel: Schweigen Sie beharrlich!
Die Beamten werden versuchen, Sie in "Small Talk" zu verwickeln oder Ihnen suggerieren, dass sich die Sache durch eine schnelle Erklärung erledigen lässt. Glauben Sie das nicht!
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Alles was Sie sagen - auch vermeintlich belanglose Sätze im Flur - landet als "Spontanäußerung" im Protokoll.
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Ihr einziger Satz lautet: "Ich mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und werde ohne meinen Anwalt keine Angaben zur Sache machen".
3. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger!
Sie haben das Recht, jederzeit einen Anwalt anzurufen. Die Polizei darf die Durchsuchung zwar meist schon beginnen, bevor der Anwalt da ist, aber die psychologische Wirkung meiner Anwesenheit oder allein das Telefonat mit mir verändert die Dynamik vor Ort sofort!
4. Was Sie tun sollten (Dos)
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Beobachten Sie: Gehen Sie mit den Beamten von Zimmer zu Zimmer (sofern man es Ihnen erlaubt). Achten Sie darauf, was wo gefunden wird.
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Zeugen hinzuziehen: Sie haben das Recht, eine Person ihres Vertrauens (Nachbar, Freund) als Durchsuchungszeugen hinzuzuziehen, sofern dies die Maßnahme nicht unangemessen verzögert.
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Widerspruch protokollieren: Wenn Gegenstände mitgenommen werden, erklären Sie "Ich widerspreche der Sicherstellung und Beschlagnahme ausdrücklich."
5. Was Sie lassen sollten (DONTs)
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Kein aktiver Widerstand: Kämpfen Sie nicht körperlich gegen die Beamten. Das führt zu weiteren Strafanzeigen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
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Keine Herausgabe von Passwörtern: Sie sind nicht verpflichtet, PIN-Codes für Ihr Smartphone oder Passwörter für Ihren Laptop herauszugeben. Tun Sie dies niemals ohne Rücksprache mit mir - egal, welchen Druck die Beamten aufbauen.
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Nichts unterschreiben: Man wird Ihnen in der Regel ein Protokoll zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben Sie nichts. Weder ein Geständnis noch die Liste der sichergestellten Gegenstände (es sei denn, Sie vermerken ausdrücklich Ihren Widerspruch). Eine Unterschrift ist fast nie zu Ihrem Vorteil.
Fazit
Sobald die Beamten die Wohnung verlassen haben, beginnt meine eigentliche Arbeit. Wir werden:
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Akteneinsicht beantragen
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Die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses prüfen.
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Ggf. die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen erzwingen.
Hatten Sie gerade eine Hausdurchsuchung oder befürchten Sie eine? Speichern Sie meine Notfallnummer ab. Ich stehe an Ihrer Seite.

