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Strafanzeige gegen mich - Was passiert jetzt? 

Wenn Sie erfahren haben, dass eine Strafanzeige gegen Sie vorliegt, beginnt ein staatlicher Prozess, der in verschiedene Phasen unterteilt ist. Für Sie als Laie mag das wie eine undurchsichtige Maschinerie wirken. Als Ihr Strafverteidiger ist es meine Aufgabe, dieses Verfahren zu kontrollieren und zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Hier ist der typische Ablauf eines Strafverfahrens in Deutschland:

Phase 1: Das Ermittlungsverfahren (Das Vorverfahren)

Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer mutmaßlichen Straftat erfährt (durch eine Anzeige oder eigenes Feststellen), wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie sind ab diesem Moment der „Beschuldigte“.

  • Was die Polizei tut: Sie sammelt Beweise. Sie vernimmt Zeugen, wertet Spuren aus oder durchsucht ggf. Datenträger.

  • Was Sie erhalten: Meistens bekommen Sie einen Anhörungsbogen per Post oder eine Vorladung zur Polizei.

  • Das Ziel in dieser Phase: Mein Ziel als Ihr Anwalt ist es, das Verfahren bereits hier zur Einstellung zu bringen, damit es gar nicht erst zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt.

Phase 2: Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Ist die Polizei mit den Ermittlungen fertig, schickt sie die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet nun, wie es weitergeht. Es gibt drei Hauptszenarien:

  1. Einstellung des Verfahrens (§ 170 Abs. 2 StPO): Es gibt nicht genügend Beweise. Das Verfahren ist beendet. (Das ist unser primäres Ziel).

  2. Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO): Das Verfahren wird gegen Zahlung eines Geldbetrages oder eine Arbeitsleistung eingestellt. Sie gelten weiterhin als nicht vorbestraft.

  3. Strafbefehl: Das Gericht schickt Ihnen ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung. Achtung: Hier müssen wir innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst wird die Strafe rechtskräftig!

  4. Anklageerhebung: Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Sie die Tat begangen haben, und möchte den Fall vor Gericht bringen.

Phase 3: Das Zwischenverfahren

Nach der Anklage entscheidet das Gericht, ob es die Anklage zulässt und das „Hauptverfahren“ eröffnet. In dieser Phase können wir als Verteidigung noch einmal Beweisanträge stellen oder Einwände gegen die Eröffnung vorbringen.

Phase 4: Die Hauptverhandlung (Das Gericht)

Kommt es zur Gerichtsverhandlung, wird der Fall öffentlich vor einem Richter (und ggf. Schöffen) verhandelt. Hier werden Zeugen gehört und Beweismittel präsentiert.

  • Wichtig: Viele Verfahren erreichen dieses Stadium gar nicht, wenn wir frühzeitig und strategisch im Ermittlungsverfahren gegensteuern

Warum der Zeitpunkt jetzt so kritisch ist

Das Strafverfahren ist kein fairer Dialog auf Augenhöhe – es ist ein staatlicher Prozess gegen eine Privatperson. Die Ermittlungsbehörden haben einen Wissensvorsprung, da sie die Akte kennen.

Durch meine Beauftragung gleichen wir dieses Machtverhältnis aus:

  • Akteneinsicht: Ich erfahre, was man Ihnen konkret vorwirft und welche Beweise wirklich vorliegen.

  • Schutz vor Fehlern: Ich verhindere, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten.

  • Strategische Weichenstellung: Oft kann ich durch einen schriftlichen Antrag (eine sogenannte Schutzschrift) die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren einzustellen, noch bevor ein Richter die Akte überhaupt sieht.

Mein Rat als Ihr Verteidiger:

Hinter jeder Strafanzeige steht ein Schicksal. Aber eine Anzeige bedeutet noch lange keine Verurteilung. Je früher ich in den Prozess eingreifen kann, desto größer sind unsere Spielräume.

Haben Sie Post von der Polizei erhalten? Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.

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