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Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Irmak Sezer berät und verteidigt Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - persönlich, konsequent und mit einer auf Ihren individuellen Fall abgestimmten Verteidigungsstrategie.

Neben der strafrechtlichen Sanktion kann insbesondere die Fahrerlaubnis betroffen sein. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Welche Fälle gehören zum Verkehrsstrafrecht? 

Wir verteidigen Sie insbesondere bei:

  • Trunkenheit im Verkehr

  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Verbotenen Kraftfahrzeugrennen

  • Gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr

  • Verkehrsstraftaten mit Personen- oder Sachschäden

  • Vorwürfen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis steht häufig im Mittelpunkt

Mehr als nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe

Bei Verkehrsstraftaten kann neben der eigentlichen Strafe insbesondere die Fahrerlaubnis betroffen sein.

Das Gericht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis entziehen. § 69 StGB nennt hierfür insbesondere bestimmte Verkehrsstraftaten, darunter Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr und - unter bestimmten Voraussetzungen - das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist regelmäßig eine Sperre für die Neuerteilung verbunden. Nach § 69a StGB beträgt die Sperrfrist grundsätzlich sechs Monate bis fünf Jahre.

Deshalb sollte bei einem Verkehrsstrafverfahren nicht nur die strafrechtliche Sanktion, sondern immer auch die Fahrerlaubnis im Blick behalten werden.

Ihnen wird eine Verkehrsstraftat vorgeworfen? 

Ob Alkohol am Steuer, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder eine andere Verkehrsstraftat - entscheidend ist eine frühzeitige und genaue Prüfung des konkreten Tatvorwurfs. 

Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

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