
Vermögensdelikte & Betrug
Rechtsanwalt Irmak Sezer berät und verteidigt Beschuldigte bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Vermögens- und Eigentumsdelikten.
Ob Betrug, Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue: Entscheidend ist nicht allein der erhobene Vorwurf, sondern die Frage, was tatsächlich passiert ist und welche Beweise den Ermittlungsbehörden vorliegen.
Welche Vermögensdelikte bearbeiten wir?
Vermögens- und Eigentumsdelikte umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Straftatbestände. Wir verteidigen Sie insbesondere bei Vorwürfen wegen:
-
Betrug (§ 263 StGB)
-
Computerbetrug (§ 263a StGB)
-
Diebstahl (§ 242 StGB)
-
Unterschlagung (§ 246 StGB)
-
Untreue (§ 266 StGB)
-
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
-
Kreditbetrug (§ 265b StGB)
-
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
-
Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
-
Versicherungsbetrug bzw. Versicherungsmißbrauch (§ 265 StGB)
-
Hehlerei (§ 259 StGB)
-
Erpressung und räuberische Erpressung
Ihnen wird ein Vermögensdelikt vorgeworfen?
Ob Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue oder ein anderes Vermögensdelikt - entscheidend ist die genaue Prüfung des Tatvorwurfs und der vorhandenen Beweismittel.
Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

