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Vermögensdelikte & Betrug

Rechtsanwalt Irmak Sezer berät und verteidigt Beschuldigte bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Vermögens- und Eigentumsdelikten. 

Ob Betrug, Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue: Entscheidend ist nicht allein der erhobene Vorwurf, sondern die Frage, was tatsächlich passiert ist und welche Beweise den Ermittlungsbehörden vorliegen.

Welche Vermögensdelikte bearbeiten wir? 

Vermögens- und Eigentumsdelikte umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Straftatbestände. Wir verteidigen Sie insbesondere bei Vorwürfen wegen:

  • Betrug (§ 263 StGB)

  • Computerbetrug (§ 263a StGB)

  • Diebstahl (§ 242 StGB)

  • Unterschlagung (§ 246 StGB)

  • Untreue (§ 266 StGB)

  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)

  • Kreditbetrug (§ 265b StGB)

  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)

  • Versicherungsbetrug bzw. Versicherungsmißbrauch (§ 265 StGB)

  • Hehlerei (§ 259 StGB)

  • Erpressung und räuberische Erpressung

Ihnen wird ein Vermögensdelikt vorgeworfen? 

Ob Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue oder ein anderes Vermögensdelikt -  entscheidend ist die genaue Prüfung des Tatvorwurfs und der vorhandenen Beweismittel.

Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

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D-80538 MÜNCHEN

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+49 89 - 904 221 150

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