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Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Irmak Sezer verteidigt Beschuldigte und Angeklagte bei Vorwürfen aus dem Bereich des Sexualstrafrechts -  diskret und mit einer konsequenten Ausrichtung auf die konkrete Beweislage.

Sexualstrafrechtliche Ermittlungsverfahren können für die betroffene Person weitreichende persönliche, berufliche und strafrechtliche Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, den Tatvorwurf frühzeitig einzuordnen und die vorhandenen Beweismittel sorgfältig zu prüfen.

Welche Vorwürfe gehören zum Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht umfasst unterschiedliche Straftatbestände zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Dazu gehören unter anderem:

  • sexueller Übergriff

  • sexuelle Nötigung

  • Vergewaltigung

  • sexueller Missbrauch von Kindern

  • sexueller Missbrauch von Jugendlichen

  • sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • sexuelle Belästigung

  • exhibitionistische Handlungen

  • Verbreitung, Erwerb und Besitz verbotener pornographischer Inhalte

  • Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen? 

Ein solcher Vorwurf kann erhebliche strafrechtliche und persönliche Konsequenzen haben.

Wir prüfen Ihren Fall diskret, analysieren die vorhandene Beweislage und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie.

​Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

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