
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Ihr Arbeitsverhältnis. Ihre Rechte. Ihre Interessen.
Rechtsanwalt Irmak Sezer berät und vertritt Arbeitnehmer sowie außergerichtlich als auch gerichtlich bei allen wichtigen Fragen und Konflikten im Arbeitsverhältnis.
Ob Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, ausstehende Vergütung oder ein Konflikt mit dem Arbeitgeber: Wir prüfen Ihre Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende rechtliche Strategie.
Kündigung erhalten?
Handeln Sie schnell.
Wenn Ihnen eine Kündigung ausgesprochen wurde, kann eine wichtige Frist laufen: Nach § 4 KSchG muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Wirksamkeit der Kündigung grundsätzlich gesetzlich fingiert, sofern keine nachträgliche Zulassung der Klage in Betracht kommt.
Deshalb sollten Sie eine Kündigung nicht einfach hinnehmen, sondern unverzüglich rechtlich prüfen lassen.
Wir prüfen insbesondere:
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ob die Kündigung wirksam ist
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ob die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes erfüllt sind
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ob ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt
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ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde
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ob besondere Kündigungsschutzvorschriften greifen
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ob eine Weiterbeschäftigung oder eine Beendigung gegen Abfindung sinnvoll sein kann
Abmahnung erhalten?
Eine Abmahnung kann erhebliche Bedeutung für das weitere Arbeitsverhältnis haben und insbesondere bei späteren verhaltensbedingten Maßnahmen relevant werden.
Wir prüfen, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen, ob die Abmahnung rechtlich berechtigt ist und welche Reaktion im konkreten Fall sinnvoll ist.
Je nach Situation kann es darum gehen, eine Gegendarstellung abzugeben und in diesem Zusammenhang die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen.
Aufhebungsvertrag
Nicht jede angebotene Abfindung ist automatisch ein gutes Angebot.
Arbeitgeber bieten Arbeitnehmern häufig einen Aufhebungsvertrag an, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.
Bevor Sie unterschreiben, sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
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Höhe und Ausgestaltung einer Abfindung
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Beendigungszeitpunkt
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Freistellung
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Resturlaub und Überstunden
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Arbeitszeugnis
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variable Vergütung und Bonusansprüche
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Rückgabe von Arbeitsmitteln
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Ausgleichs- und Erledigungsklauseln
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mögliche Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld
Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell.
Lassen Sie zunächst prüfen, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen die Vereinbarung für Sie hat.
Gehalt, Überstunden und sonstige Ansprüche
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Dies ergibt sich bereits aus § 611a Abs. 2 BGB.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer unter anderem bei:
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ausstehendem Arbeitsentgelt
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nicht ausgezahlten Überstunden
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Bonus- und Provisionsansprüchen
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Urlaubsabgeltung
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Ansprüchen aus Tarifverträgen
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Ansprüchen aus Arbeitsvertrag
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Ausschlussfristen
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Streitigkeiten über die richtige Eingruppierung oder Vergütung
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist häufig Bestandteil der beruflichen Zukunft eines Arbeitnehmers.
Wir prüfen Arbeitszeugnisse auf Inhalt, Formulierungen und mögliche negative Aussagen und beraten Sie dazu, ob und in welchem Umfang eine Korrektur verlangt werden sollte.
Konflikte am Arbeitsplatz
Nicht jeder Konflikt mit dem Arbeitgeber beginnt mit einer Kündigung.
Auch bei Konflikten über Arbeitszeiten, Aufgaben, Vergütung, Versetzung oder andere Bedingungen des Arbeitsverhältnisses kann eine frühzeitige rechtliche Einschätzung sinnvoll sein.
Wir prüfen die konkrete Situation und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welches Vorgehen strategisch sinnvoll sein kann.
Probleme mit ihrem Arbeitgeber?
Ob Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder offene Zahlungsansprüche – warten Sie nicht, bis aus einem arbeitsrechtlichen Problem ein größerer Konflikt wird.
Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

