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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrechtliche Entscheidungen rechtssicher treffen.

Rechtsanwalt Irmak Sezer berät und vertritt Arbeitgeber bei allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts - von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, arbeitsrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, rechtssichere Entscheidungen zu treffen und Konflikte mit Arbeitnehmern strategisch zu lösen.

Arbeitsrecht beginnt nicht erst bei der Kündigung

Viele arbeitsrechtliche Konflikte lassen sich vermeiden, wenn Entscheidungen frühzeitig rechtlich geprüft und sauber umgesetzt werden.

Wir beraten Arbeitgeber insbesondere bei:

  • Arbeitsverträgen und Vertragsänderungen

  • Abmahnungen

  • Kündigungen

  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

  • Vergütung und Bonusregelungen

  • Arbeitszeit und Urlaub

  • Versetzungen und Änderungen der Arbeitsbedingungen

  • Umgang mit Pflichtverletzungen

  • Streitigkeiten mit Arbeitnehmern

  • Fragen zum Betriebsrat und zur betrieblichen Mitbestimmung

  • arbeitsgerichtlichen Verfahren

Kündigung eines Mitarbeiters

Eine Kündigung sollte nicht erst nach dem Streit rechtlich geprüft werden.

Ob eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Je nach Sachverhalt können insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen des Kündigungsschutzes, Kündigungsfristen, besondere Kündigungsschutzvorschriften und die ordnungsgemäße Durchführung des Kündigungsverfahrens relevant sein.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • ordentlichen Kündigungen

  • außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigungen

  • verhaltensbedingten Kündigungen

  • personenbedingten Kündigungen

  • betriebsbedingten Kündigungen

  • Kündigungen während der Probezeit

  • Kündigungen bei besonderem Kündigungsschutz

  • der Vorbereitung und Durchführung von Trennungen

  • der Reaktion auf eine Kündigungsschutzklage

Abmahnung

Pflichtverletzungen richtig einordnen und dokumentieren.

Eine Abmahnung kann ein wichtiger Bestandteil der arbeitsrechtlichen Reaktion auf Pflichtverletzungen sein und insbesondere bei späteren verhaltensbedingten Maßnahmen eine Rolle spielen.

Entscheidend ist, dass der konkrete Pflichtverstoß nachvollziehbar beschrieben und die arbeitsrechtliche Konsequenz eindeutig aufgezeigt wird.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • Vorbereitung und Formulierung von Abmahnungen

  • wiederholten Pflichtverletzungen

  • Arbeitszeitverstößen

  • unentschuldigtem Fehlen

  • Verstößen gegen betriebliche Anweisungen

  • Pflichtverletzungen im Umgang mit Kollegen oder Kunden

  • Vorbereitung weiterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen

Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung

Gute Arbeitsverträge schaffen klare Verhältnisse.

Arbeitsverträge sollten nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern auch die Besonderheiten Ihres Unternehmens und der jeweiligen Position berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung von:

  • Arbeitsverträgen

  • Befristungsvereinbarungen

  • Änderungsverträgen

  • Bonus- und Provisionsregelungen

  • Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden

  • Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsregelungen

  • Homeoffice- und Mobile-Work-Regelungen

  • Dienstwagenvereinbarungen

  • Ausschlussfristen

  • Beendigungs- und Abwicklungsvereinbarungen

Aufhebungsverträge und einvernehmliche Trennungen

Eine einvernehmliche Beendigung kann die bessere Alternative zur Kündigung sein.

Nicht jede Trennung muss in einem Kündigungsschutzprozess enden.

Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen und unterstützen Sie dabei, die wesentlichen Punkte rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Beendigungszeitpunkt

  • Abfindung

  • Freistellung

  • Resturlaub

  • Arbeitszeugnis

  • variable Vergütung

  • Rückgabe von Arbeitsmitteln

  • Verschwiegenheit

  • Ausgleichs- und Erledigungsklauseln

Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt

Jetzt zählt eine klare Strategie.

Erhebt ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, sollte der Arbeitgeber die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen frühzeitig prüfen lassen.

Wir analysieren die Kündigung, die zugrunde liegenden Gründe und die vorhandene Dokumentation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Prozessstrategie.

Dabei kann es je nach Situation um die Verteidigung gegen die Klage, eine einvernehmliche Beendigung oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gehen.

Das Kündigungsschutzverfahren ist dabei nicht nur eine juristische, sondern häufig auch eine wirtschaftliche Entscheidung.

Betriebsrat und Mitbestimmung

Besteht ein Betriebsrat, können bei bestimmten personellen und betrieblichen Maßnahmen Beteiligungsrechte zu beachten sein.

Wir beraten Arbeitgeber insbesondere bei Fragen zur Beteiligung des Betriebsrats und begleiten Sie bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen, bei denen betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben relevant sind.

Ziel ist es, Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten und unnötige formelle Fehler zu vermeiden.

Arbeitsrechtliche Fragen in Ihrem Unternehmen? 

Ob Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzklage – wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung und der strategischen Umsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Entscheidungen.

Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

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