top of page
Rechtsberater

Preisgestaltung

Transparente Kosten. Klare Vereinbarungen.

Jedes Mandat ist unterschiedlich. Umfang, Komplexität und erforderlicher Zeitaufwand können erheblich variieren.

Deshalb arbeiten wir grundsätzlich mit individuellen Vergütungsvereinbarungen, die vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit transparent mit Ihnen besprochen werden.

Sie wissen damit von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Leistungen hiervon umfasst sind.

Individuelle Vergütungsvereinbarung

Die Vergütung wird auf Grundlage des konkreten Mandats individuell vereinbart.

Je nach Art und Umfang der Tätigkeit können unterschiedliche Vergütungsmodelle sinnvoll sein, insbesondere:

Pauschalhonorar

Für klar abgrenzbare anwaltliche Tätigkeiten kann ein festes Honorar vereinbart werden.

Sie kennen die Kosten für den vereinbarten Leistungsumfang bereits vor Beginn der Tätigkeit.

Zeithonorar

Bei umfangreicheren oder schwer vorhersehbaren Mandaten kann eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand sinnvoll sein.

Dabei wird ein vereinbartes Stundenhonorar zugrunde gelegt.

Individuelle Vereinbarung

Bei komplexeren Mandaten kann auch eine individuell auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Welches Modell sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Anliegen und dem voraussichtlichen Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab.

Strafrecht

Im Strafrecht hängt der erforderliche Aufwand insbesondere davon ab, wie umfangreich und komplex das Verfahren ist.

 

Bei der Vereinbarung der Vergütung berücksichtigen wir unter anderem:

  • Art und Schwere des Tatvorwurfs

  • Umfang der Ermittlungsakte

  • Anzahl der Beschuldigten

  • Anzahl und Umfang erforderlicher Besprechungen

  • erforderliche Stellungnahmen

  • Gespräche mit Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft

  • Beweiserhebungen und weitere Verteidigungsmaßnahmen

  • Hauptverhandlung und deren voraussichtlichen Umfang

Vor Übernahme des Mandats besprechen wir die Vergütung transparent mit Ihnen.

Arbeitsrecht

Auch im Arbeitsrecht richtet sich die Vergütung nach dem konkreten Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Eine Rolle spielen beispielsweise:

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Beratung bei Kündigungen

  • Prüfung von Aufhebungsverträgen

  • außergerichtliche Verhandlungen

  • Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche

  • Kündigungsschutzverfahren

  • arbeitsgerichtliche Verfahren

Auch hier wird die Vergütung vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit individuell vereinbart.

Transparenz von Anfang an

Uns ist wichtig, dass zwischen Mandant und Anwalt von Beginn an Klarheit über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besteht.

Keine unnötigen Überraschungen. Keine unklaren Abrechnungsmodelle.

Sie erfahren vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit, welche Vergütung vereinbart wird und welche Leistungen hiervon umfasst sind.

Sie möchten wissen, welche Kosten für Ihren Fall entstehen?

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir besprechen mit Ihnen den voraussichtlichen Umfang der Tätigkeit und die passende Vergütungsvereinbarung.

Schildern Sie uns Ihren Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch.

sezer_edited.png
sezer_edited_edited_edited.png
  • Schwarz LinkedIn Icon
  • Instagram
  • Tick Tack

ÖFFNUNGSZEITEN

WIDENMAYERSTR. 16

D-80538 MÜNCHEN

kanzlei@sezer-legal.de

+49 89 - 904 221 150

+49 89 - 904 221 151

+49 159 - 0191 8212

MONTAG - FREITAG

9 - 18 UHR

(UND NACH VEREINBARUNG)

bottom of page